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Altschuldenhaftung auf fehlerhafter Vertragsgrundlage

Jochen Vetter
25 HGB ordnet die Haftung eines Geschäftserwerbers bei Firmenfortführung für die Verbindlichkeiten des früheren Unternehmensinhabers, 28 die entsprechende Haftung der zur Fortführung eines Handelsgeschäfts gegründeten Personenhandelsgesellschaft und 130 ( 173) die Haftung bei Eintritt in eine OHG (KG) für die bisherigen Gesellschaftsverbindlichkeiten an. Die herrschende Meinung bejaht die Haftung unabhängig davon, ob der zugrundeliegende Erwerbs- oder Gesellschafts(beitritts)vertrag nichtig oder angefochten worden ist. Die Monographie weist nach, daß dies weder methodisch noch wertungsmäßig überzeugt, da dem Gesetz ein zweistufiger Verkehrsschutz zugrunde liegt: Auf einer ersten Stufe kommen alle Altgläubiger unabhängig von jeglichen Schutzwürdigkeitsüberlegungen in den Genuß der zusätzlichen Haftung, sofern der Unternehmensträgerwechsel rechtswirksam bzw. der Gesellschafterbeitritt fehlerfrei erfolgt. Fehlt es daran, werden auf einer zweiten Stufe lediglich schutzbedürftige Altgläubiger nach den Grundsätzen der Rechtsscheinhaftung geschützt. Für die 28 und 130 HGB ist dabei von besonderer Bedeutung, ob und inwieweit die Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft (auch) eine Haftung für Altverbindlichkeiten begründen können.
Autor: Vetter, Jochen
EAN: 9783789039409
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 328
Produktart: kartoniert, broschiert
Verlag: Nomos
Untertitel: Eine Untersuchung zu den Paragraphen 25, 28 und 130 HGB. Diss.
Schlagworte: Handelsrecht (HandelsR) Schulden Vertragsrecht Arbeitsrecht Handelsrecht
Größe: 230
Gewicht: 484 g