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Iuris prudentia Diocletiana

Jan D. Harke
According to established opinion, Diocletian's chancellery consistently defended classical Roman law against the influence of popular legal ideas from the provinces of the Roman Empire. This picture does not stand up to a critical review of the decisions passed in the field of the law of obligations: Here the imperial chancellery shows itself by no means bound to classical law, but develops it further, and not in response to vulgar law, but aiming at a refinement of the traditional legal material. Die Rechtsprechung der kaiserlichen Kanzlei unter Diokletian ist gut überliefert und gilt als konservativ bis klassizistisch. Glaubt man der modernen Forschung, haben Diokletians Juristen das klassische römische Recht nachgerade krampfhaft gegen Einflüsse volksrechtlicher Vorstellungen aus den Provinzen des römischen Reichs verteidigt. Dieses Bild hält einer kritischen Überprüfung der Entscheidungen, die auf dem Gebiet des Schuldrechts ergangen sind, nicht stand: Hier zeigt sich die kaiserliche Kanzlei keineswegs gebunden an das klassische Recht, sondern entwickelt es in vielfacher Hinsicht weiter, und dies wiederum nicht in Auseinandersetzung mit volksrechtlichen Anschauungen, sondern im Bestreben nach Verfeinerung des überlieferten Rechtsstoffs. Einem äußeren Einfluss ist die diokletianische Rechtsprechung nur insofern ausgesetzt, als in ihr deutlicher als in den Schriften der klassischen Juristen die Spuren der Rechtspraxis zutage treten.
Autor: Harke, Jan D.
EAN: 9783428156986
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 361
Produktart: kartoniert, broschiert
Verlag: Duncker & Humblot
Untertitel: Kaiserliche Rechtsprechung am Ende des dritten Jahrhunderts
Schlagworte: Römisches Recht
Größe: 19 × 156 × 236
Gewicht: 557 g