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Definitionen für die Klausur im Öffentlichen Recht

Philipp Lutz
Dieses Skript ist gedacht als Lernhilfe für Klausuren und die mündliche Prüfung im Öffentlichen Recht. So wie man eine Fremdsprache nur erlernen kann, wenn man regelmäßig Vokabeln "paukt", kann man auch eine Ö-Rechtsklausur nur dann bewältigen, wenn man vorher die zentralen Definitionen auswendig gelernt hat. Was versteht man z.B. unter einem Rechtsstaat, unter Demokratie oder einem Überhangmandat? Wie wird die Meinung in Art 5 I 1 GG, die Kunst in Art. 5 III GG und die Versammlung in Art 8 GG definiert? Und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein für die Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts, einer Anfechtungs- und Verpflichtungsklage oder eines Bebauungsplans?Die im Skript genannten Begriffe kann man sich am besten aneignen, wenn man - wie bei einem Vokabelheft - eine Hälfte der Seite mit einem Stück Papier etc. abdeckt und ausprobiert, ob die aufgelisteten Begriffe bekannt sind. Inhaltsverzeichnis und Leseprobe unter http://www.niederle-media.de/mediafiles//Sonstiges/DefOe.pdf
Autor: Lutz, Philipp
EAN: 9783867240796
Auflage: 013
Sprache: Deutsch
Seitenzahl: 198
Produktart: kartoniert, broschiert
Verlag: Niederle, Jan Niederle, Jan Media
Veröffentlichungsdatum: 01.04.2022
Untertitel: Unentbehrliche, griffige Formulierungen, Beispiele und Aufbauschemata
Schlagworte: Öffentliches Recht Verfassungsrecht Verwaltungsrecht - Verwaltungssachen
Größe: 17 × 146 × 208
Gewicht: 300 g