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Tarifvertragsgesetz (TVG), Kommentar

Dasb Tarifrecht ist in Bewegung /bgeraten. Der Gesetzgeber ist nach Jahrzehnten zum ersten Mal wieder aktiv geworden:liDie Allgemeinverbindlicherklärung wurde erleichtert, was ihre materiellen Voraussetzungen angeht. Gleichzeitig wurde sie vom Verfahren her erschwert, weil nun ein Antrag beider Seiten notwendig ist./liliDas Tarifeinheitsgesetz gibt dem Tarifvertrag Vorrang, der von der Gewerkschaft mit der größeren Mitgliederzahl im Betrieb abgeschlossen wurde. Dies schafft zahlreiche Auslegungsprobleme; außerdem stellt sich die Frage, ob die Neuregelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. bDer Großkommentar zum TVG/b ist meinungsbildend. Er gibt Antworten auf alle relevanten Fragen und verbindet wissenschaftliche Vertiefung mit hohem Praxisbezug. bDie Reformauflage zum neuen Tarifrecht/b bietet eine präzise Orientierung für die Umsetzung der gesetzlichen Neuregelungen. Detailliert werden alle Fragen zur gesetzlich angeordneten Tarifeinheit beantwortet:/liliVereinbarkeit mit dem Grundgesetz/liliWann liegt eine "Tarifkollision" vor?/liliWie wird festgestellt, welche Gewerkschaft mehr Mitglieder im Betrieb hat?/liliWelche Rechte bleiben der Minderheitsgewerkschaft?/liliWas passiert, wenn die Mehrheit wechselt?/liliWelche Auswirkungen ergeben sich im Arbeitskampf?/liliEinstweilige Verfügungen gegen Streiks/liliFolgen für bestehende TarifverträgeAusführlich werden die Auswirkungen auf bestehende Tarifverträge erörtert und Klagemöglichkeiten beschrieben.Was die zu erwartende bAÜG-Reform/b für das Tarifrecht bedeutet, ist bereits berücksichtigt.Zahlreiche bhöchstrichterliche Entscheidungen /bzu anderen Fragen des Tarifrechts haben die Akzente verschoben. Prominentestes Beispiel ist die Differenzierungsklausel, die tarifliche Leistungen nur für Gewerkschaftsmitglieder vorsieht: Sie ist nicht mehr generell unzulässig. Auch die arbeitsvertragliche Bezugnahme auf einen Tarifvertrag hat die Gerichte sehr häufig beschäftigt; Kleinigkeiten in der Formulierung sind oft von großer praktischer Tragweite. Insoweit sind auch Personalabteilungen gut beraten, wenn sie die Rechtsprechung umfassend zur Kenntnis nehmen.bWeitere Schwerpunkte/b der 4. Auflage:/liliErstreckung des Arbeitnehmerentsendegesetzes auf alle Branchen/liliDiskriminierungsschutz, insbesondere ungerechtfertigte Altersgrenzen und Benachteiligung Jüngerer/liliBestand und Wirkung von Tarifverträgen bei Umstrukturierungen/liliGemeinsame Einrichtungen/liliEuropäische Kollektivvereinbarungen/liliTarifsozialpläne/liliKartellrechtliche Unbedenklichkeit/liliAnwendbare Rechtsordnung bei AuslandsbezugbBesonders hilfreich, aktuell und praxisnah:/b Der Kommentar behandelt eingehend auch nichttarifliche Abmachungen zwischen den Sozialpartnern. Als "Extra" bietet er eine vollständige Erläuterung des Arbeitnehmerentsendegesetzes. Auch das neue Mindestlohngesetz und die verbleibende Rechtsprechung zur sittenwidrigen Entgeltabrede ("Hungerlohn") sind eingehend kommentiert./li