Die Haftung von Einigungsstellenmitgliedern
»The Liability of Members of Conciliation Boards« The Conciliation Board is a special conflict resolution body in German Works Constitution Law. According to Section 76 of the German Works Constitution Act it is supposed to »settle disagreements« between the Employer and the Works Council. If a mistake of the conciliation board causes damage, the question arises whether the board members can be held liable for that damage. The author answers this question and develops an internally consistend and coherent liability model for the board members. Die Einigungsstelle ist ein besonderes betriebsverfassungsrechtliches Konfliktlösungsorgan, das gemäß 76 BetrVG "Meinungsverschiedenheiten" zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat "beilegen" soll. Die praktische Bedeutung der Einigungsstelle ist enorm. Für den Arbeitgeber und die im Betrieb tätigen Arbeitnehmer kann es gravierende Auswirkungen haben, wenn der Einigungsstelle Fehler unterlaufen. Hat sie zum Beispiel im Rahmen einer Betriebsänderung über einen Sozialplan zu entscheiden, kann es durchaus um Beträge in Millionenhöhe gehen. Verursachen solche Fehler der Einigungsstelle einen Schaden, stellt sich die Frage, ob die Mitglieder der Einigungsstelle hierfür haften müssen. Diese Frage ist in all ihren Facetten bislang wissenschaftlich nicht hinreichend untersucht worden. Die Autorin hat mit ihrer Arbeit die entsprechenden Forschungslücken geschlossen und ein in sich stimmiges und kohärentes Haftungsmodell für die Mitglieder der Einigungsstelle entwickelt.
Autor: | Groh, Naemi |
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EAN: | 9783428152384 |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 403 |
Produktart: | kartoniert, broschiert |
Verlag: | Duncker & Humblot |
Veröffentlichungsdatum: | 26.11.2017 |
Schlagworte: | Einigungsstelle Haftung Mitbestimmung |
Größe: | 23 × 160 × 232 |
Gewicht: | 607 g |